KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln
Papenburg - Aschendorf, Städt. Friedhof
Auf diesem Friedhof ruhen in einer Grabanlage in Friedhofsmitte - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 26 Tote des Zweiten Weltkrieges.
Im Einzelnen:
- 26 deutsche Soldaten von Heer, Marine, Luftwaffe und Volkssturm.
Sie fielen während der Kämpfe mit kanadisch/polnischen Verbänden, Artilleriefeuer und einen Tieffliegerangriff im Raum Aschendorf im Zeitraum 15. - 20. April 1945.
Fotos: Volker Fleig 2014
Quellenhinweise & weiterführende Informationen zu den Endkämpfen im Raum Aschendorf - Aschendorfermoor - Papenburg und die unmittelbare Nachkriegszeit
siehe Webseite
Bilder von Papenburg - Aschendorf, Städt. Friedhof
Karte der Kriegsgräberstätten
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Landesinformation für Deutschland
Kriegsgräberabkommen in Deutschland
Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.