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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Papenburg, Kriegsgräberstätte hinter dem Kath. Antoniusfriedhof

Auf dieser vom Volksbund in den 50er Jahren des vorigen Jahrhunderts angelegten Kriegsgräberstätte hinter dem Antoniusfriedhof ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 225 Tote beider Weltkriege.

Im Einzelnen:

- 6 deutsche Soldaten des Ersten Weltkrieges (Lazaretttote),
- 218 deutsche Soldaten aller Teilstreitkräfte von Wehrmacht, Waffen-SS und Volkssturm sowie
- 1 Soldat der 1. Polnischen Panzerdivision, der hier zunächst als deutscher Soldat bestattet wurde.

Sie fielen während der Endkämpfe 1945 im nördlichen Emsland und südlichem Ostfriesland und wurden nach hier umgebettet.

Bilder von Papenburg, Kriegsgräberstätte hinter dem Kath. Antoniusfriedhof

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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.