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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Patzau / Pacov

Die während der Kriegsgefangenschaft 284 verstorbenen Soldaten des Zweiten Weltkrieges wurden in Einzelgräbern bestattet. Das Gräberfeld, das 1990 noch als eine Lichtung mit symbolischen Grabhügeln, wenigen Grabzeichen und einem Birkenhochkreuz in einem hohen Fichtenwald erkennbar war, blieb erhalten.

Die Anlage wurde 1996/1997 hergerichtet, indem die Gräber eingeebnet und die Fläche mit Rasen eingesät wurde. Ein Staketenholzzaun schützt den Kriegsgefangenenfriedhof. In jeweils zwei Granitpultsteine, rechts und links vom Hochkreuz angeordnet, sind die Namen und Daten der Toten eingestrahlt.

Die Gedenkaussage, ebenfalls in einem Granitstein eingestrahlt, liegt vor dem Hochkreuz aus Holz.

Die beiden Gräberfelder rechts und links vom Friedhofsweg, der mit örtlichen Natursteinen befestigt wurde, sind durch Symbolkreuzgruppen gekennzeichnet.

Auf dem Friedhof ruhen 284 Gefallene des Zweiten Weltkrieges.

Die Einweihung des Friedhofes fand am 20. September 1997 statt.

Bilder von Patzau / Pacov

Wegbeschreibung

Der Friedhof liegt südwestlich der Stadt Pacov, ca. 2,5 km außerhalb der Stadt in einem Waldgebiet.Von der Straße Nr. 19 (Jihlava-Tabor) kommend in Richtung Es abbiegen, den Ort durchfahren und nach ca. 5 km in einen befestigten Waldweg nach links abbiegen (Hinweisschild).Nach ca. 400 m parken und nach 50 m Fußweg auf einem kleinen, unbefestigten Waldweg, der auf der rechten Seite abbiegt (Hinweisschild), befindet sich auf der linken Seite der Kriegsgefangenenfriedhof.49° 23.680'N; 15° 34.161'E

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Tschechische Republik

Als Folge der politischen Situation in Osteuropa ist der Volksbund erst seit 1990 in den Nachfolgestaaten der ehemaligen Tschechoslowakei (CSSR) offiziell tätig. In 1.635 Gemeinden der heutigen Tschechischen Republik gab es nach den Unterlagen der Deutschen Dienststelle 18.368 Gräber. Die auf dem Gebiet der ehemaligen Tschechoslowakei gefallenen Soldaten werden auf mindestens 178.000 geschätzt. Der Volksbund hat in den vergangenen achtzehn Jahren bereits 10 Friedhöfe ausgebaut. Dort ruhen derzeit 26.775 deutsche Kriegstote. Nach dem aktuellen Ausbau der letzten Anlage in Eger werden die Bauarbeiten in der Tschechischen Republik abgeschlossen sein. Der Schwerpunkt der Volksbundarbeit wird sich dann auf die Suche nach den Kriegstoten, ihre Bergung und Bestattung verlagern. Über die Ziviltoten (Vertreibungsopfer) ist dem Volksbund nur wenig bekannt. Seit achtzehn Jahren sucht der Volksbund nach den Gräbern und birgt die Gefallenen. Die frühere tschechoslowakische Regierung hatte zwar die Bestimmungen des humanitären Völkerrechts (Genfer Rot-Kreuz-Abkommen von 1949) durch Unterzeichnung und Ratifizierung formal akzeptiert, - dennoch blieb bis zur politischen Wende die Fürsorge für deutsche Kriegsgräber fast unmöglich. Der Artikel 30 des Deutsch-Tschechoslowakischen Nachbarschaftsvertrages von 1992 enthält die Absichtserklärung beider Regierungen, die Kriegsgräber zu schützen und ihre Erfassung und Pflege zu ermöglichen. Auch die Deutsch-Tschechische Erklärung von 1997 bezieht die Frage der Renovierung von Grabstätten mit ein. Nach wie vor steht der Abschluss eines bilateralen Kriegsgräberabkommens aus, welches die Arbeit des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge in Tschechien auf eine gesetzliche und damit für alle Vertragspartner (z.B. Gemeindeverwaltungen) verbindliche Grundlage stellen würde. Erste Verhandlungen wurden Anfang 2001 aufgenommen, jedoch noch nicht abgeschlossen. Der Volksbund arbeitet seit 1990 mit verschiedenen tschechischen Firmen zusammen, deren Tätigkeit in enger Absprache mit dem tschechischen Außen- und Innenministerium sowie dem Verteidigungsministerium erfolgt. Eingebunden in diese Aufgabe sind die Auslandsausschüsse des Parlamentes und des Senates sowie die kommunalen Verwaltungen.

Kriegsgräberabkommen in Tschechische Republik

27.02.1992 Art. 30 des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen und Slowakischen Republik über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit (BGBI. 1992 II S. 463 ff)