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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Peine - Telgte, Katholischer Friedhof

Auf diesem Friedhof ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 167 Opfer des Zweiten Weltkrieges und der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft in 3 Gräberfeldern:
- 82 deutsche Kriegsopfer, wahrscheinlich alles Zivilpersonen, Frauen und Männer, viele davon Opfer von Luftangriffen (Bilder 1 & 2),
- 69 osteuropäische Kriegsgefangene und Zwangsarbeiter, die durch schlechte Unterbringung, mangelnde Ernährung und Hygiene, Krankheit, Arbeitsunfälle oder sonstige Zwangsmaßnahmen zu Tode kamen (Bilder 3 & 4) sowie
- 16 Zwangsarbeiterinnen, die bei einem Bombenangriff am 22.02.1945 ums Leben kamen (Bilder 5 & 6).

Die Gräberfelder, insbesondere der Zwangsarbeiter befinden sich in einem sehr guten, gepflegten Zustand.

Fotos: Volker Fleig 2011

Weiterführende Informationen zur Zwangsarbeit und zur Lage der Zwangsarbeiter finden Sie unter:
www.luftschutzbunker.de

Topographie der Erinnerung sowie zu Luftkriegsopfern:

Das Walzwerk in Peine

http://vergessene-geschichte.blogspot.de/2011/01/zwangsarbeit-und-lager-in-peine.html?m=1

 

 

 

Bilder von Peine - Telgte, Katholischer Friedhof

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.