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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Petershagen, Waldfriedhof

Der Friedhof befindet sich in 15326 Petershagen, Gemeinde Zeschdorf, ca. 500m hinter dem Ortsausgang auf der B5 in Richtung Treplin.

Die Zufahrt ist nur eingeschränkt über einen Waldweg möglich. Sie befindet sich in einer Kurve und ist mit Hinweisschildern versehen.
Nach ca. 20m im Wald nach rechts abbiegen und dem Pflasterweg folgen.

Der Friedhof ist als Kriegsgräberstätte ausgewiesen.

Aufnahmen: R. Münchau, W. Bennewitz

Bilder von Petershagen, Waldfriedhof

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.