KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln
Polle, Ev.- luth. Friedhof
Auf dem Friedhof Polle ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 18 Tote des Zweiten Weltkrieges:
- 14 deutsche Soldaten in einer geschlossenen Anlage in Friedhofsmitte, die am 7./ 8. April 1945 beim Kampf um den Weserbrückenkopf Polle gefallen sind.
Diese Kriegsgräber machen einen sehr vernachlässigten Eindruck.
- 2 sowjetische Kriegsgefangene in zwei nebeneinander liegenden Gräbern in der Nähe des Friedhofseingangs. Auf den hölzernen Kreuzen sind nur die Namen erkennbar. Über ihr Schicksal ist nichts weiter bekannt.
Weitere Grabstellen konnten bei einer Friedhofsbegehung im Sept. 2012 nicht gefunden werden.
Fotos: Volker Fleig 2012
Quellenhinweis & weiterführende Informationen zum Schicksal der hier Ruhenden:
- zu den Kämpfen 1945 siehe: - Ulrich Saft: Krieg in der Heimat…bis zum bitteren Ende im Harz, 2. Aufl., Walsrode 1996, Seite 64 ff
- zu den Kriegsgefangenen und Zwangsarbeitern siehe: - Wolfgang Wagner: Kriegsgefangenenlager und Fremdarbeiter im Flecken Polle
Bilder von Polle, Ev.- luth. Friedhof
Karte der Kriegsgräberstätten
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Landesinformation für Deutschland
Kriegsgräberabkommen in Deutschland
Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.