KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln
Potsdam, neuer Friedhof
Unter den 1 886 Gefallenen des 2. Weltkrieges befinden sich deutsche Soldaten, Opfer des Bombenangriffs vom April 1945, Kriegsgefangene, Internierte und Zwangsarbeiter aus acht Nationen. Die beiden Gräberfelder der Toten des 1. Weltkrieges wurden 1992/1993 unter Mitwirkung nationaler und internationaler Jugendgruppen saniert.
Im Ortsteil Bornim befindet sich ein weiterer deutscher Soldatenfriedhof mit 513 Gefallenen.
Auf zwei russischen Anlagen im Stadtzentrum bzw. an der B 2 liegen 403 Kriegstote.
Bilder von Potsdam, neuer Friedhof
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Landesinformation für Deutschland
Kriegsgräberabkommen in Deutschland
Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.