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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Rhumspringe, Gräber an der Kath. Kirche St. Sebastian

Auf dem Gelände des alten katholischen Friedhofs, der durch den Neubau der Pfarrkirche St. Sebastian 1976/77 fast ganz überbaut wurde, ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - in einer neugestalteten kleinen sehr gepflegten Gräberanlage neben dem Pfarrheim, die umgebetteten sterblichen Überreste von
- 13 polnischen Zwangsarbeitern, die im Zeitraum 1942 -1945 durch Krankheit, Unterernährung und Arbeitsüberforderung verstorben sind, sowie
- 1 deutscher Soldat, der 1943 in einem Lazarett verstarb und nach hier überführt wurde.

Fotos: Volker Fleig 2013

Quellenhinweis & weiterführende Informationen zur Zwangsarbeit in und um Rhumspringe (Schickert-Werke) sowie zu den Lagern und Arbeitsbedingungen der Zwangsarbeiter siehe Webseiten:

- www.zwangsarbeit-in-niedersachsen.eu/de/virtuelle-ausstellung/industrie/schickert-werke-rhumspringe.html

- www.zwangsarbeit-in-niedersachsen.eu/de/virtuelle-ausstellung/italienische-gefangene/italienerlager-in-hilkerode.html

Bilder von Rhumspringe, Gräber an der Kath. Kirche St. Sebastian

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.