KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln
Rinteln - Paschenburg, Kriegsgräberstätte
Die kleine Ruhestätte für acht Soldaten neben dem Kammweg des Wesergebirges unterhalb der Paschenburg besteht seit April 1945.
Schon bald nach Kriegsende errichten die Eltern des Oberfeldwebels Heinz Giesecke neben den Gräbern eine Gedenktafel mit den persönlichen Daten der Toten. Später wird ein etwa drei Meter hoher Block aus Oberkirchener Sandstein aufgestellt Er trägt die Inschrift "Die Toten mahnen, für den Frieden zu leben".
Auf dieser Kriegsgräberstätte findet alljährlich am Volkstrauertag die zentrale Gedenkfeier im Landkreis Schaumburg statt.
Noch am 11. April 1945, vier Wochen vor Kriegsende, versucht eine deutsche Kampfgruppe, auf dem Kamm des Wesergebirges die vorrückenden Einheiten der 102. amerikanischen Infanterie-Division aufzuhalten. Sie besteht überwiegend aus jungen Offizieranwärtern der Artillerieschule Braunschweig.
Nach Ende der Kämpfe birgt Frau Brunsmeyer von der Paschenburg acht tote deutsche Soldaten. Sie beerdigt sie in der Nähe der heutigen Grablage. Unter ihnen ist Helmut Richter aus Neutschem, der hier einen Tag vor seinem 18. Geburtstag gefallen ist.
Fotos: Volker Fleig
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Landesinformation für Deutschland
Kriegsgräberabkommen in Deutschland
Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.