KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln
Rosche, Ev.- luth. Friedhof
Auf diesem Friedhof ruhen - nach der uns vorliegenden Gräberliste - insgesamt 6 Tote des Zweiten Weltkrieges und der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft. Im Einzelnen:
In einer Reihengrabanlage am Hauptweg:
- 1 deutscher Soldat
- 3 polnische, 1 ukrainischer sowie 1 jugoslawischer Zwangsarbeiter, verstorben 1943 und 1945. Die Grabkissen sind stark verwittwert und nicht mehr lesbar, die Gräber selbst nicht sonderlich gepflegt.
Beim Gang über den Friedhof fallen jedoch an der Gedenkstätte links vor der Kapelle weitere Grabsteine in einem Halbkreis angeordnet von weiteren deutschen Soldaten und wohl nach Kriegsende in Rosche verstorbenen Flüchtlingen auf. Ob die kreisrund angelegte Gedenkstätte auch die Gräberstätte für diese Toten ist oder nur die Grabkreuze und -platten aus mittlerweile eingeebneten Familiengräbern hier nur zum Gedächtnis ausgelegt wurden, bedarf einer Klärung.
Fotos: Volker Fleig 2013
Bilder von Rosche, Ev.- luth. Friedhof
Karte der Kriegsgräberstätten
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Landesinformation für Deutschland
Kriegsgräberabkommen in Deutschland
Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.