KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln
Rosche - Polau, Ev.- luth. Friedhof
Auf diesem Friedhof ruhen in einer kleinen sehr gepflegten Anlage - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 6 Tote beider Weltkriege und der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft in einer kleinen gepflegten Anlage hinter der Kirche.
Im Einzelnen:
- 1 deutscher Soldat des Ersten Weltkrieges, 1915 nach hier überführt,
- 1 deutscher Soldat des Zweiten Weltkrieges, vermutlich während der Endkämpfe am 19. April 1945 gefallen
- 1 sowjetischer Kriegsgefangener, ebenfalls während der Endkämpfe im April 1945 ums Leben gekommen
- 3 vermutlich polnische Zwangsarbeiterinnen, Todestag nur von einer Polin bekannt.
Anmerkung: Die Angaben der Namen auf der uns vorliegenden Gräberliste und dem Gedenkstein auf dem Friedhof stimmen nicht in allen Fällen überein.Auf dem Stein fehlen die Namen je eines zweiten Soldaten des 1. und 2. WK, die in der Liste aufgeführt sind. Dafür fehlen die Namen von 2 Frauen auf der Liste, die auf dem Stein aufgeführt sind.
Fotos: Volker Fleig 2014
Bilder von Rosche - Polau, Ev.- luth. Friedhof
Karte der Kriegsgräberstätten
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Landesinformation für Deutschland
Kriegsgräberabkommen in Deutschland
Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.