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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Rotenburg/Wümme, Jüd. Friedhof Am Imkersfeld

Auf dem jüdischen Friedhof ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - 41 sowjetische Kriegsgefangene.
Ein Gedenkstein für die Toten trägt die verzeichnet die Namen und trägt die Inschrift:Hier ruhen 41 russische Soldaten aus den Kriegsjahren 1941–1945.

Die meisten von ihnen starben, wie die Todesdaten auf dem Gedenkstein zeigen, zwischen Ende 1941 und Ende 1942. Vermutlich handelt es sich um Kriegsgefangene aus dem Lager Kalandshof, die beim Ausbau des Kalandshofs und des Ausweichkrankenhauses Rotenburg Unterstedt eingesetzt waren und an Krankheit und Unterernährung starben.

Fotos: Volker Fleig 2013

Bilder von Rotenburg/Wümme, Jüd. Friedhof Am Imkersfeld

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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.