KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln
Rotenburg/Wümme, Städt. Friedhof Lindenstraße (Ehrenfriedhof II)
Auf dem zweiten Gräberfeld des Friedhofes Lindenstraße (sog. Ehrenfriedhof II) ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - 269 deutsche Soldaten des Zweiten Weltkrieges, von denen 187 in den Endkämpfen im April 1945 im Raum Rotenburg gefallen oder später an ihren Verwundungen gestorben sind.
Das Ehrenfeld II ist eines der beiden Gräberfelder auf diesem Friedhof und liegt, vom Eingang Lindenstr. aus gesehen am Hauptweg im hinteren Teildes Friedhofes.
Fotos: Volker Fleig 2013
Weiterführende Informationen zum Kriegsende in Rotenburg und Rotenburger Militäreinrichtungen
siehe:
Bilder von Rotenburg/Wümme, Städt. Friedhof Lindenstraße (Ehrenfriedhof II)
Karte der Kriegsgräberstätten
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Landesinformation für Deutschland
Kriegsgräberabkommen in Deutschland
Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.