KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln
Rotenburg/Wümme, Städt. Waldfriedhof (Ehrenfriedhof III)
Auf dem sog. Ehrenfriedhof III des Städt. Waldfriedhofs ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - 46 deutsche Soldaten, die nach Kriegsende in der Zeit von 1945 - 1948 in Rotenburger Lazaretten/Krankenhäusern verstorben sind.
Das Ehrenfeld III ist eines der beiden Gräberfelder auf diesem Friedhof und liegt, vom Eingang Freudenthalstr. aus gesehen rechts hinter der Friedhofskapelle
Fotos: Volker Fleig 2013
Bilder von Rotenburg/Wümme, Städt. Waldfriedhof (Ehrenfriedhof III)
Karte der Kriegsgräberstätten
Auf der Karte anzeigen
Landesinformation für Deutschland
Kriegsgräberabkommen in Deutschland
Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.