KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln
Rotenburg/Wümme, Waldfriedhof (Opfer der Gewaltherrschaft)
In einem weiteren Gräberfeld des Waldfriedhofes Rotenburg, vom Eingang Freudenthalstr. im linken hinteren Teil, sind - nach den uns vorliegenden Informationen (Erstellung einer aktualisierten Totenliste durch Prof. Dr. Franz Schneider, Rotenburg vom März 2012) - insgesamt 429 Kriegsgefangene und KZ-Opfer bestattet.
Die meisten von ihnen sind nach Kriegsende in einem von britischen Truppen für befreite kranke Häftlinge aus dem Lager Sandbostel eingerichteten Lazarett in der ehem. Lungenklinik Unterstedt an den Folgen ihrer KZ- und Lagerhaft verstorben.
Bei den Toten handelt es sich überwiegend um Opfer von Lagerhaft und Zwangsarbeit aus dem Kriegsgefangenenlager Sandbostel, das in den letzten Wochen vor Kriegsende Auffanglager für viele KZ-Häftlinge aus Außenkommandos des Konzentrationslagers Neuengamme wurde.
Auf der sehr gepflegten Gräberstätte finden sich nur etwa 50, mit Namenskissen gekennzeichnete Grabstellen. Die überwiegende Anzahl der Toten vieler Nationen bleibt für den Besucher anonym. Ein Gedenkstein und eine Gedenktafel weisen bisher auf das Schicksal der hier Ruhenden hin.
Zusatzinformation:
Mit dem Projekt Gebt den Toten ihren Namen" wurden 10 Namensstelen für die bisher anonym Ruhenden aufgestellt. Die Einweihung der neuen Gräberanlage auf dem Rotenburger Waldfriedhof durch die Stadt Rotenburg wurde 07. Mai 2015 durchgeführt. .Fotos: Volker Fleig 2013
Quellenhinweise & weiterführende Informationen zum Schicksal der hier Ruhenden
siehe:
- www.tenhumbergreinhard.de/taeter-und-mitlaeufer/staedte-1933-1945/rotenburg-wuemme.html
- www.rotenburger-werke.de/ueber-uns/geschichte.html
Bilder von Rotenburg/Wümme, Waldfriedhof (Opfer der Gewaltherrschaft)
Karte der Kriegsgräberstätten
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Landesinformation für Deutschland
Kriegsgräberabkommen in Deutschland
Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.