KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln
Rühen, Kriegsgräberstätte an der B 244
Auf der Kriegsgräberstätte an der B 244, ca. 1200m nördlich Rühen ruhen in 2 Grabreihen und 1 Einzelgrab - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 76 Tote des Zweiten Weltkrieges und der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft.
Nur 10 der Toten sind namentlich bekannt, wurden aber auf dem Gedenkstein nicht aufgeführt. Sie stammen fast alle aus der ehem. Sowjetunion. Die Hälfte von ihnen, so geht es aus den Gräberlisten hervor, kamen am 24.4.1945 bei einer Munitionsexplosion in Jerscheim ums Leben und wurden 1957 nach hier umgebettet.
Im Einzelgrab an der Stirnseite ruht ein namentlich bekannter Kriegsgefangener aus dem ehem. Jugoslawien. Er starb am 11. April 1945.
Alle weiteren hier Bestatteten bleiben - bis auf einen französischen Kriegsgefangenen - unbekannt. Fest steht, dass am 11. April 1945 bei Wendschott insgesamt 26 sowjetische und 3 französische Kriegsgefangene bei Luftangriffen ums Leben kamen und zunächst am Ort ihres Todes durch überlebende Kameraden notdürftig begraben wurden. Später wurden ihre sterblichen Überreste exhumiert und auf dem Friedhof Wendschott bestattet. 1957 wurden diese zusammen mit weiteren Toten von verschiedenen Ortsfriedhöfen (Barmke, Gr. Twülpstedt, Mackendorf) auf die Kriegsgräberstätte Rühen umgebettet. Das Schicksal eines nun in Rühen bestatteten französischen Kriegsgefangenen konnte mittlerweile geklärt werden.
Fotos: Volker Fleig 2015
Quellenhinweis zum Schicksal der ursprünglich in Wendschott bestatteten 29 Kriegsgefangenen.
Siehe:
- Artikel in Wolfsburger Allgemeine Zeitung / Helfer-finden-Grab-des-toten-Franzosen
Bilder von Rühen, Kriegsgräberstätte an der B 244
Karte der Kriegsgräberstätten
Auf der Karte anzeigen
Landesinformation für Deutschland
Kriegsgräberabkommen in Deutschland
Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.