KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln
Salzgitter - Thiede, Städtischer Friedhof
Auf diesem Friedhof ruhen, vom Friedhofseingang Parkplatz aus gesehen, im Verlauf des 1. Hauptweges rechts Richtung Kapelle im hinteren Teil in mehreren Grabreihen - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 20 Tote beider Weltkriege. Im Einzelnen:
- 7 deutsche Soldaten und 1 russischer Kriegsgefangener des Ersten Weltkrieges;
- 12 Tote des Zweiten Weltkrieges: 6 Lehrlinge der Lehrwerkstatt Immendorf und 1 Arbeiter, die bei dem Luftangriff am 2. November 1944 ums Leben kamen sowie
- 5 deutsche Soldaten, verstorben zwischen 1943 - 45 in und um Thiede. Vermutlich wurden auch sie Opfer verschiedener Luftangriffe.
Foto: Volker Fleig 2012
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Landesinformation für Deutschland
Kriegsgräberabkommen in Deutschland
Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.