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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Sande, Ev.- luth. Friedhof

Auf diesem Friedhof ruhen in einem Gräberfeld unmittelbar links vom Eingang - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 102 Tote der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft.

Das Gräberfeld neben dem Eingang besteht aus einer Rasenfläche, ein namentliches Verzeichnis der Toten oder eine erkennbare Einteilung von Grabstellen ist nicht vorhanden. Eine Inschrift an dem Hochkreuz weist lapidar auf 102 ausländische Kriegsopfer hin, obwohl die Namen und Daten der Toten fast alle bekannt und in der Gräberliste aufgeführt sind. Es handelt sich meist um Kriegsgefangene und Zwangsarbeiter aus der ehem. Sowjetunion.
Am linken Rand des Gräberfeldes ist ein Gedenkstein mit kyrillischer Inschrift und Sowjetstern aufgestellt, die Schrift ist kaum noch lesbar.
Die lieblos gestaltete Gräberstätte auf einem kirchlichen Friedhof wird der Würde der hier Bestatteten nicht gerecht und entspricht nicht den Vorschriften des Gräbergesetzes!

Fotos: Volker Fleig 2014

Quellenhinweis & weiterführende Informationen zu den Lagern und Schicksalen der Zwangsarbeiter in Sande siehe:

- Artikel "Vergessene Opfer des Vernichtungskrieges" in 448. Beilage des Jeverschen Wochenblatts vom 28.02.2012

vom Arbeitskreis Gröschler-Haus: Der Ausländerfriedhof Sande - Zentrum für Jüdische Geschichte und Zeitgeschichte der Region Friesland / Wilhelmshaven

- https://www.groeschlerhaus.eu/erinnerungsorte/sande-erinnerungsort-auslaenderfriedhof-sande/

 

 

 

Bilder von Sande, Ev.- luth. Friedhof

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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.