KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln
Scharnhorst - Marwede, Gemeindefriedhof
Auf dem Waldfriedhof Marwede ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 7 Opfer des Zweiten Weltkrieges:
- in Friedhofsmitte, in einer sehr gepflegten kleinen Anlage, 3 deutsche Soldaten, die am 17. April 1945 bei Marwede gefallen sind;
- links daneben, in einem Gemeinschaftsgrab, 4 deutsche Flüchtlinge, die 1945 in Marwede verstorben sind
Fotos: Volker Fleig 2012
Bilder von Scharnhorst - Marwede, Gemeindefriedhof
Karte der Kriegsgräberstätten
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Landesinformation für Deutschland
Kriegsgräberabkommen in Deutschland
Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.