KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln
Scheeßel, Ev.- luth. Friedhof Veerser Weg
Auf diesem Friedhof ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 11 Tote beider Weltkriege in einer gepflegten Reihengrabanlage neben der Kapelle. Im Einzelnen:
- 6 russische Kriegsgefangene aus dem Ersten Weltkrieg, davon 1 Unbekannter,
- 5 deutsche zivile Bürger - 3 Kinder u. 2 Frauen, die bei oder an den Folgen eines Luftangriffes am 10. März 1945 ihr Leben verloren haben.
Fotos: Volker Fleig 2013
Bilder von Scheeßel, Ev.- luth. Friedhof Veerser Weg
Karte der Kriegsgräberstätten
Auf der Karte anzeigen
Landesinformation für Deutschland
Kriegsgräberabkommen in Deutschland
Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.