KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln
Schladen, Ev.- luth. Friedhof
Auf diesem Friedhof ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 17 Tote des Zweiten Weltkrieges und der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft in mehreren kleinen Reihengrabstätten und einem Sammelgrab. Man erreicht sie, wenn man auf Höhe der Kapelle den rechten Querweg Richtung Friedhofszaun nimmt. Die Gräber sind einheitlich mit Holzkreuzen und Namen gekennzeichnet und in einem ordentlichen Pflegezustand.
Im Einzelnen:
- Reihengrabanlage mit 7 deutschen zivilen Bürgern und 1 Soldaten, die am 07. April 1945 bei einem Luftangriff auf Schladen ums Leben kamen,
- Einzelgräber von 3 sowjetischen Zwangsarbeiterinnen und 1 Kind einer sowj. Zwangsarbeiterin, sie alle verstarben 1943 - 1945
- 1 Sammelgrab mit 5 Unbekannten, die ebenfalls am 07. April 1945 sterben mussten.
Fotos: Volker Fleig 2013
Weiterführende Informationenen zum Einsatz, Umfang und Schicksal von Kriegsgefangenen und Zwangsarbeitern im Landkreis Wolfenbüttel siehe Webseite:
- www.appelhans-verlag.de/leseprobe/Topographie_der_Erinnerung /Seite 49 ff
Bilder von Schladen, Ev.- luth. Friedhof
Karte der Kriegsgräberstätten
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Landesinformation für Deutschland
Kriegsgräberabkommen in Deutschland
Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.