KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln
Schleiden-Gemünd-Kriegsgräberstätte
Auf dieser Kriegsgräberstätte ruhen 783 Kriegstote des Zweiten Weltkrieges. Der Friedhof wurde vom Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge gemeinsam mit der Stadt Gemünd (jetzt Schleiden) angelegt. Die hier Ruhenden – Soldaten und Opfer aus der Zivilbevölkerung – starben bei den schweren Kämpfen um Rur und Urft im Winter 1944 / 45.
Die Truppe hatte die Gefallenen zunächst an verschiedenen Stellen beigesetzt. 435 Tote lagen neben dem katholischen Friedhof Gemünd, im Hochwassergebiet der Olef, 104 Tote an der Straße bei Sauermühle und 244 Tote auf Gemeindefriedhöfen im Raum Gemünd - Dreiborn - Hergarten. Um diesen Toten das dauernde Ruherecht zu sichern und gleichzeitig zu versuchen, die mehr als 500 Unbekannten zu identifizieren, wurde der Soldatenfriedhof hier auf dem Burghövel angelegt. Im Laufe der Zeit gelang es in mühevoller Kleinarbeit, dem größten Teil der Unbekannten ihre Namen wiederzugeben, dennoch blieben 123 Tote namenlos. Alle Gräber sind nach dem Gräbergesetz anerkannt und werden aus öffentlichen Mitteln gepflegt und instandgehalten.
Die Toten sind in Einzelgräbern bestattet; je zwei Gräber haben ein gemeinsames Grabkreuz. Die Einheitlichkeit der Grabzeichen und die schlichte gärtnerische Gestaltung sind Ausdruck des gemeinsam erlittenen Schicksals.
Am 16. September 1951 wurde die Kriegsgräberstätte im Beisein vieler Angehöriger eingeweiht und in die Obhut der Stadt Gemünd gegeben.
Den nachdenklichen Besucher wird es insbesondere berühren, von dieser Totenstätte aus auch die Türme der Burg Vogelsang zu sehen, in deren Mauern einst junge Menschen zu einer Weltanschauung erzogen wurden, deren Ergebnis für viele von ihnen ein bitterer, früher Tod war.So möge dieser Friedhof, wie alle anderen Grabstätten der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft, als Mahnung zu Frieden und Völkerverständigung verstanden werden.
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Karte der Kriegsgräberstätten
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Landesinformation für Deutschland
Kriegsgräberabkommen in Deutschland
Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.