Deutsch

KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Schleiden-Kriegsgräberstätte Kammerwall

Hier ruhen 436 Kriegstote des Zweiten Weltkrieges 1939 / 45. Neben den Soldaten, die in allen Teilen Deutschlands zuhause waren, liegen hier auch Männer Frauen und Kinder der Zivilbevölkerung. Sie alle sind während der schweren Kämpfe des Winters 1944 / 45 ums Leben gekommen, als sich die Front der Ardennen-Offensive zurückzog und dem Druck der alliierten Streitkräfte weichen musste. Schleiden und Umgebung stand zu dieser Zeit mehrfach unter schwerem Artilleriebeschuss.

Die Gräber wurden zunächst überall dort angelegt, wo der Tod die Menschen ereilt hatte. Zur Sicherung des dauernden Ruherechts wurden die Toten dann auf einem Wiesenhang im Kammerwald zusammengebettet. Das Gelände ist ein großzügiges Geschenk der Arenbergischen Verwaltung.

Die Gefallenen ruhen in Einzelgräbern; ihre Namen sind zumeist zwei- auch dreifach auf dem Grabkreuz zusammengefasst. Die Einheitlichkeit der Grabzeichen und die schlichte gärtnerische Gestaltung sind Ausdruck des gemeinsam erlittenen Schicksals dieser Toten.

Der Friedhof wurde vom Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. gemeinsam mit der Stadt Schleiden erbaut, im Beisein vieler Angehöriger am 16. November 1958 eingeweiht und in die Obhut der Stadt Schleiden gegeben.Mögen wir uns die Worte, die der damalige Regierungspräsident Hubert Schmitt-Degenhardt in seiner Einweihungsrede sagte, einprägen:

    "Kriege sind Feindseligkeiten zwischen Staaten und Völkern, sie entstehen aber nicht zwangsläufig, sondern sie werden gemacht. Und sie können nur gemacht werden, wenn und weil in den Staaten und Völkern die Macht- und Habgierigen stärker sind als die Friedfertigen und Gutgesinnten."

Bilder von Schleiden-Kriegsgräberstätte Kammerwall

Von diesem Friedhof ist noch kein Bildmaterial vorhanden.

Karte der Kriegsgräberstätten


Auf der Karte anzeigen

Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.