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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Schloß Holte-Stukenbrock-Stukenbrock

Auf einem das Gelände überragenden Denkmal ist in deutscher, englischer und russischer Sprache angegeben, dass 66.186 sowjetische Soldaten, die während der Kriegsjahre in Kriegsgefangenenlagern der Senne starben, hier bestattet sind. Neben dieser Anlage befindet sich ein Teil für Vertriebene und Flüchtlinge des damaligen Durchgangslagers Sozialwerk Stukenbrock mit 700 Toten auf dem Friedhof der Kath. Kirchengemeinde St. Achatius.

Auf dieser Kriegsgräberstätte ruhen 66.186 Kriegstote der ehem. Sowjetunion, gefallen im II. Weltkrieg.

Bilder von Schloß Holte-Stukenbrock-Stukenbrock

Von diesem Friedhof ist noch kein Bildmaterial vorhanden.

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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.