KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln
Schlüchtern, Ehrenfriedhof
Mitten in der Stadt, unweit der evangelischen Stadtkirche, befindet sich die Kriegsgräberstätte Schlüchtern. Hier haben 338 Opfer des Ersten und des Zweiten Weltkrieges - 293 deutsche und 38 ausländische Kriegstote sowie 7 Unbekannte - ihre letzte Ruhe gefunden. Besonders die Gefallenen aus den schweren Kämpfen der Ostertage 1945 im Raum Leisenwald und Wittgenborn wurden aus den verschiedensten Grablagen geborgen und hier zur endgültigen Ruhe gebettet. Viele von ihnen gehörten der 6. Gebirgsdivision Nord an, die von Salla in Finnland über den Hunsrück und den Rheingau kämpfend unter schwersten Verlusten bis an den Vogelsberg gelangt war, wo sie aufhörte zu bestehen.
Entstehung des Friedhofs - Ehrenfriedhof
Der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. hat dieses Gräberfeld Anfang des sechziger Jahre auf dem Gelände eines mittelalterlichen Friedhofes angelegt.In Zusammenarbeit mit Bund und Land, dem Landkreis sowie der Stadt und der Kirchengemeinde Schlüchtern gelang es, Kriegstote aus den Kreisen Gelnhausen, Schlüchtern und Hanau hier zusammen zu betten.Mit der feierlichen Einweihung durch den damaligen hessischen Innenminister H. Schneider wurde die Kriegsgräberstätte am 26. Mai 1963 in die Obhut der Stadt Schlüchtern gegeben.
Der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V., Landesverband Hessen, hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Geschichte der hessischen Kriegsgräberstätten zu dokumentieren. Ziel dieses Projektes ist es, Informationsmaterial zu sammeln, um die Auseinandersetzung der nachfolgenden Generationen mit Kriegsgräberstätten zu fördern.
Wenn Sie weitere Informationen wünschen, wenden Sie sich bitte an denVolksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. Landesverband HessenSandweg 760316 Frankfurt am MainTel. 069/944907-0 Fax 069/944907-70www.volksbund.de [email protected]
Bilder von Schlüchtern, Ehrenfriedhof
Karte der Kriegsgräberstätten
Auf der Karte anzeigen
Landesinformation für Deutschland
Kriegsgräberabkommen in Deutschland
Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.