KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln
Schneverdingen - Wintermoor, Ev.- luth. Friedhof
Auf diesem Friedhof, der im Jahr 1942 eingerichtet wurde, ruhen insgesamt mehr als 700 Opfer des Krieges und der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft. Die genaue Anzahl der Toten ist nicht mehr zu ermitteln. Im Einzelnen:
- im Teil C insgesamt 156 KZ - Häftlinge verschiedener Nationen, von denen nur 26 Personen später identifiziert werden konnten. Über ihr grauenvolles Schicksal am 10. April 1945 informiert sehr ausführlich das Buch Nur Gott kennt ihre Namen - KZ-Züge auf der Heidebahn. (s. Quellenhinweis);
- im Teil A1 wahrscheinlich mehr als 480 namenlose Hamburger Bürger, die in dem 1942 in Wintermoor errichteten Ausweichkrankenhaus an ihren durch die Bombenangriffe auf Hamburg 1943 erlittenen schweren Verletzungen starben. An ihr Schicksal erinnert kein Gedenkstein.
- im Teil A1 20 namentlich bekannte Hamburger Bombenopfer;
- im Teil B2 möglicherweise dort bestattete sowjetische Kriegsgefangene, die beim Bau des Ausweichkrankenhauses eingesetzt waren und zu Tode kamen;
- Teil A2 eine Reihe sowjetische Staatsbürger, die 1945 verstarben sowie
- 1 unbekannter deutscher Soldat, der vermutlich am 17. April 1945 während der Endkämpfe im Raum Wintermoor gefallen ist.
Fotos: Volker Fleig 2013
Quellenhinweise und Fotos:
- zur Geschichte des Friedhofes Wintermoor und die dort Bestatteten siehe www.kirche-rotenburg.de
- zum Schicksal der KZ - Transporte auf der "Heidebahn" Anfang April 1945 siehe KZ-Züge auf der Heidebahn - Bahnhof Wintermoor im Frühling 1945
Bilder von Schneverdingen - Wintermoor, Ev.- luth. Friedhof
Karte der Kriegsgräberstätten
Auf der Karte anzeigen
Landesinformation für Deutschland
Kriegsgräberabkommen in Deutschland
Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.