KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln
Schömberg, KZ-Friedhof
Ein Kilometer außerhalb von Schömberg liegt ein KZ-Friedhof mit 2.304 Toten. Die Grabfelder sind durch Kreuzgruppen hervorgehoben. Auf dem Steinsarkophag sind die Länder, aus denen die Toten stammen, angegeben. Ein hohes Kreuz weist weithin sichtbar auf den Friedhof hin. In Schömberg-Schörzingen befindet sich ein weiterer KZ-Friedhof mit ca. 530 Toten. In der Ehrenhalle sind auf Holztafeln die Namen dieser Tafeln festgehalten.
Bilder von Schömberg, KZ-Friedhof
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Karte der Kriegsgräberstätten
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Landesinformation für Deutschland
Kriegsgräberabkommen in Deutschland
Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.