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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Schönebeck, Ostfriedhof

Auf dem nördlichen Teil des Ostfriedhofs wurde eine Gedenkstätte für die Schönebecker Widerstandskämpfer und Opfer des Faschismus angelegt. Hier ruhen in einer Ehrenanlage auch 28 Polen, von denen 17 unmittelbar nach Kriegsende im Mai/Juni 1945 verstarben. In einem sowjetischen Ehrenhain wurden neben 355 im Frühjahr 1945 gefallenen Rotarmisten auch Kriegsgefangene und aus der Sowjetunion zur Zwangsarbeit nach Deutschland verschleppte Zivilisten bestattet. Die amtliche Gräberliste weist die Namen der meisten Opfer sowie einiger Zivilarbeiter unbekannter Nationalität aus, die ebenfalls dort ruhen.

Quelle: S. Endlich und N. Goldenbogen, Gedenkstätten für die Opfer des Nationalsozialismus, Band II. Bundeszentrale für Politische Bildung, Bonn 1999.

Bilder von Schönebeck, Ostfriedhof

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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.