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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Schöningen, Städt. Friedhof

Auf diesem Friedhof ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 83 Tote beider Weltkriege und der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft. Im Einzelnen:
- 74 deutsche Soldaten, davon 39 Soldaten des Ersten Weltkrieges in zwei Gräberfeldern links und rechts des Weges unmittelbar hinter dem Haupteingang.
Sie alle sind in Schöninger und anderen Lazaretten verstorben oder wurden aus Kriegsgebieten überführt.
In Einzelgräbern an der Ost- und Westseite des Friedhofes sind bestattet
- 3 unbekannte sowjetische Kriegsgefangene, verstorben 1942
- 1 unbekannte sowjetische ehem. Zwangsarbeiterin, verstorben im Mai 1945
- 1 namentlich bekannter sowjetischer Zwangsarbeiter, verstorben Februar 1945
- 1 polnische Zwangsarbeiterin, verstorben April 1945 sowie in der Friedhofsfläche
- 2 russische Kriegsgefangene, verstorben 1918 in der Reihe 27

Zusätzlich gibt es auf diesem Friedhof noch Sammelgräber im linken Teil vor der rückwärtigen Begrenzung, abgetrennt durch eine Hecke:
- ! Sammelgrab mit 10 unbekannten sowjetischen Staatsangehörigen sowie
- 1 Sammelgrab mit 1 polnischen 12 sowjetischen Staatsangehörigen, die 1971 vom Friedhof Alversdorf umgebettet worden sind.

Fotos: Volker Fleig 2013

Weiterführende Informationenen zum Einsatz, Umfang und Schicksal von Kriegsgefangenen und Zwangsarbeitern im Landkreis Helmstedt siehe Webseite:

- www.appelhans-verlag.de/leseprobe/Topographie_der_Erinnerung /Seite 26 ff

Bilder von Schöningen, Städt. Friedhof

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.