KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln
Schwäbisch-Hall St. Nikolai
Auf dem abfallenden Gelände des Nikolai-Friedhofes wurden Stützmauern aus Muschelkalk angelegt, in denen Steintafeln mit den Namen und Daten der Toten eingelassen sind. In der Mitte der Anlage befindet sich eine Kreuzgruppe in Säulenform. Die Bepflanzung besteht aus winterharten Bodendeckern und verleiht der Anlage einen ruhigen Charakter.
Bilder von Schwäbisch-Hall St. Nikolai
Karte der Kriegsgräberstätten
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Landesinformation für Deutschland
Kriegsgräberabkommen in Deutschland
Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.