KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln
Schwanewede - Meyenburg, Kriegsgräberstätte 400 m nördl. Wasserwerk
Auf dieser Kriegsgräberstätte ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt
- 24 russische und serbische Kriegsgefangene des Ersten Weltkrieges, davon 20 namentlich bekannt aus dem damaligen Kriegsgefangenenlager am Langenberg.
In diesem Lager waren zunächst französische und belgische, später auch russische und serbische Kriegsgefangene zum Wegebau und zur Moorkultivierung eingesetzt.
Sie starben in den Jahren 1916 - 1918.
- 1 sowjetischer Kriegsgefangener des Zweiten Weltkrieges, gestorben im April 1945.
Hinweis: Man erreicht die Kriegsgräberstätte, wenn man vonOrtsmitte Meyenburg die L 134 Richtung Uthlede fährt. Nach ca.1,2 km biegt recht sin einer Kurve die Str. Hinterm Wasserwerk ab. Nach weiteren 200 m steht rechts an einem Waldweg das Hinweisschild Kriegsgräberstätte. Hier in den Waldweg einbiegen und parken. Zu Fußca. 400 m weiter zur Kriegsgräberstätte.
Fotos: Volker Fleig 2014
Quellenhinweis siehe
- Webseite Arbeitskreis für Dorfverschönerung und Heimatpflege e.V. Meyenburg
Bilder von Schwanewede - Meyenburg, Kriegsgräberstätte 400 m nördl. Wasserwerk
Karte der Kriegsgräberstätten
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Landesinformation für Deutschland
Kriegsgräberabkommen in Deutschland
Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.