KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln
Schwarmstedt, Ev.- luth. Friedhof
Auf diesem Friedhof sollen - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 124 Tote beider Weltkriege und der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft ruhen. Gefunden wurden bei einer Begehung im März 2015 120 Gräber auf der Kriegsgräberstätte im rechten hinteren Teil des Friedhofes sowie eine nicht gekennzeichnete mit Efeu bewachsene größere Grabstelle etwa 50 m links der Kriegsgräberstätte. Die Gräber von 1 deutschen und 3 russischen Soldaten des Ersten Weltkrieges wurden nicht gefunden.
Im Einzelnen:
- 1 sehr gepflegte Reihengrabanlage im nördlichen Friedhofsteil mit 110 Gräbern von deutschen Soldaten, Helferinnen und Zivilpersonen - darunter 4 ungarische Soldaten.
Sie starben bei dem Explosionsunglück in Lindwedel am 15.10.1944, während der Kämpfe um den Allerbrückenkopf Schwarmstedt - Essel 10.-13. April 1945, bei Flugzeugabstürzen am 07. April 1945 oder im Lazarett Schwarmstedt an Krankheit oder Verwundung. 8 von ihnen blieben unbekannt.
- unmittelbar links daneben 10 Gräber von deutschen und ausländischen Zivilpersonen:
- 5 deutsche Zivilpersonen, die ebenfalls bei dem Explosionsunglück starben, 1 polnischer, 1 belgischer, 1 russischer Zwangsarbeiter sowie 1 niederländische Zwangsarbeiterin und 1 Unbekannter.
- 1 mit Efeu bedecktes, nicht gekennzeichnetes Sammelgrab mit 10 Kriegsgefangenen der ehem. Sowjetunion, die am 07. April 1945 durch herabstürzende Flugzeugtrümmer zu Tode kamen. Diese Toten sind in der Gräberliste nicht erfasst.
Fotos: Volker Fleig 2015.
Quellenhinweis & weiterführende Informationen
zu:
- Explosion eines Munitionszuges in der Nähe von Schwarmstedt am 15.10.1944
- Sammelgrab der 10 unbekannten sowjetischen Kriegsgefangenen
* Ulrich Saft: Das bittere Ende der Luftwaffe, Langenhagen 1992, Seite 89 ff
* Artikel Spiegel online: "Himmelfahrtskommando für Hitler" vom 21.10.2009
Bilder von Schwarmstedt, Ev.- luth. Friedhof
Karte der Kriegsgräberstätten
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Landesinformation für Deutschland
Kriegsgräberabkommen in Deutschland
Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.