KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln
Seelow - Städtischer Friedhof
Auf dem städtischen Friedhof ruhen 649 deutsche Gefallene, die zumeist zwischen Januar und April 1945 bei den Kämpfen um die
Seelower Höhen gefallen sind. Die vor der Wiedervereinigung in der Öffentlichkeit kaum bekannte Anlage wurde 1990 von der Stadt saniert.
Ebenfalls in Seelow befindet sich die Gedenkstätte "Seelower Höhen" mit einem Gräberfeld von 149 Gefallenen der Roten Armee.
Bilder von Seelow - Städtischer Friedhof
Karte der Kriegsgräberstätten
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Landesinformation für Deutschland
Kriegsgräberabkommen in Deutschland
Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.