KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln
Sehnde - Gemeindefriedhof
Auf diesem Friedhof sollen - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 5 Kriegsopfer ruhen. Bei einer Begehung konnte allerdings nur eine Grabstätte von 3 polnischen Zwangsarbeitern gefunden werden, die sich bedauerlicherweise in einem sehr vernachlässigten Zustand befindet und kaum zu erkennen ist.
Fotos: Volker Fleig 2011
Bilder von Sehnde - Gemeindefriedhof
Karte der Kriegsgräberstätten
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Landesinformation für Deutschland
Kriegsgräberabkommen in Deutschland
Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.