KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln
Sehnde - Rethmar, Gemeindefriedhof
Auf dem Rethmarer Gemeindefriedhof sollen - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 6 Tote des Zweiten Weltkrieges ruhen. Allerdings konnte bei einer Begehung nur eine Grabstelle mit drei Soldaten gefunden werden, die in den Endkämpfen Anfang April 1945 gefallen sind.
Zusätzlich ist auf dem Vorplatz der Rethmarer Kirche rechts hinter dem Kriegerdenkmal ein unbekannter sowjetischer Kriegsgefangener begraben. (Bild 2
Fotos: Volker Fleig 2011
Bilder von Sehnde - Rethmar, Gemeindefriedhof
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Landesinformation für Deutschland
Kriegsgräberabkommen in Deutschland
Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.