KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln
Sehnde - Wehmingen, Neuer Ev. -luth. Friedhof
Auf diesem Friedhof ruhen in einem Gemeinschaftsgrab - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 8 sowjetische Zwangsarbeiter.
Leider gibt die Plakette auf dem Findlingsstein keinen Hinweis auf Namen, Herkunft und Todesdaten.
Fotos: Volker Fleig 2012
Quellenhinweis & weiterführende Informationen zur Zwangsarbeit und zum Kriegsende im Raum Sehnde sowie zur Heeresnebenmunitionsanstalt Sehnde-Wehmingen finden Sie unter:
- www.sehnde.de/freizeit-kultur/buecherei-und-stadtarchiv
-- Dokumente - Zeitreise, Ausgabe 7 (PDF-Dok)
Bilder von Sehnde - Wehmingen, Neuer Ev. -luth. Friedhof
Karte der Kriegsgräberstätten
Auf der Karte anzeigen
Landesinformation für Deutschland
Kriegsgräberabkommen in Deutschland
Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.