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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Selsingen, Ev.- luth. Gemeindefriedhof

Auf diesem Friedhof ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 37 Tote beider Weltkriege und der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft. Im Einzelnen:
- in einem neugestalteten Gräberfeld im vorderen Teil links vom Eingang insgesamt 26 ehemalige Zwangsarbeiter/innen, meist Frauen aus den heutigen Lettland, Russland und der Ukraine sowie 1 polnisches und 1 ukrainisches Kind. Von den 28 Personen sind nur 9 namentlich bekannt, 19 blieben bis heute unbekannt. Die namentlich Bekannten starben alle nach Kriegsende im DP-Lager Seedorf im Zeitraum 1945 - 1949.
- im alten Friedhofsteil rechts neben der Kapelle 3 Sammelgräber mit insgesamt 10 Unbekannten. Ob es sich hierbei um die weiteren in der Gräberliste von 1969 aufgeführten Kriegsgräber handelt, kann nur vermutet werden, da alle hier Ruhenden mit Unbekannt gekennzeichnet sind, obwohl die Liste
- 5 deutsche Flüchtlinge, verstorben Ende März bis Anfang Mai 1945
- 2 deutsche Soldaten des Ersten Weltkrieges, verstorben 1918
- 1 russischen Kriegsgefangenen des Ersten Weltkrieges, verstorben 1915 sowie
- 1 polnische Zwangsarbeiterin, verstorben 1943
namentlich ausweist.

Fotos: Volker Fleig 2013

Quellenhinweis & weiterführende Informationen zum DP-Camp Seedorf und seinen Bewohnern

siehe:

- www.dpcamps.org/Seedorf.html

Einen weiterer Hinweis findet sich im

- Jahresrundbrief 2011 der Stiftung Sandbostel unter Archiv/Bibliothek

 

 

 

Bilder von Selsingen, Ev.- luth. Gemeindefriedhof

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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.