KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln
Selsingen - Parnewinkel, Kriegsgefangenenfriedhof
Auf diesem Friedhof ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen- insgesamt 101 Kriegsgefangene verschiedener Nationalität beider Weltkriege und der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft in Einzel- und Massengräbern.
Die eindrucksvolle Anlage im Wald, ca. 2 km nördlich Parnewinkel ist als Kriegsgräberstätte von der B 71 ausgeschildert und mit Kfz gut zu erreichen.
Im Einzelnen sind hier bestattet:
- 12 russische und 3 belgische Kriegsgefangene des Ersten Weltkrieges in Einzelgräbern aus den damaligen Gefangenenlagern Parnewinkel und Haßel, die vor allem aufgrund der schlechten Unterbringungs- Verpflegungs- und Hygienebedingungen - viele im Jahr 1915 - gestorben sind. Weitere verstorbene Kriegsgefangene, Franzosen und Belgier ( bis auf 3 ) wurden nach Ende des Ersten Weltkrieges in ihre Heimatländer überführt.
- ca. 86 Kriegsgefangene des Zweiten Weltkrieges aus dem Kriegsgefangenenlager XB Sandbostel, die hier begraben wurden, bevor in Sandbostel selbst ein Kriegsgefangenenfriedhof angelegt wurde. Auch diese Gefangenen starben in den Jahren 1940 - 1942 an Hunger, Krankheit und Vernachlässigung. 27 polnische und 18 serbische Soldaten sowie 1 chinesischer Seemann, Angehöriger einer britischen Schiffsbesatzung, ruhen hier in Einzelgräbern. Sie sind alle namentlich bekannt und ihre Gräber sind mit Namenskissen gekennzeichnet. Ursprünglich hier weitere begrabene Kriegsgefangene - 41 Briten & 47 Franzosen wurden nach Ende des Krieges in ihre Heimatländer überführt.
Im rückwärtigen Teil mahnt ein großer Stehlen an die ca. 40 sowjetischen Kriegsgefangenen des Lagers Sandbostel, die unbekannt in einem Massengrab ruhen.
Fotos: Volker Fleig 2013
Weiterführende Informationen zu den Gefangenenlagern beider Weltkriege in diesem Raum
siehe:
- Veranstaltungen der Gedenkstätte Lager Sandbostel im Januar 2015
Bilder von Selsingen - Parnewinkel, Kriegsgefangenenfriedhof
Karte der Kriegsgräberstätten
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Landesinformation für Deutschland
Kriegsgräberabkommen in Deutschland
Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.