KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln
Soltau, Stadtfriedhof
Auf diesem Friedhof ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 295 Opfer beider Weltkriege und der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft in 5 Gräberfeldern. Im Einzelnen:
- in einem Sammelgrab 89 KZ - Häftlinge eines KZ - Zuges, die während eines Bombenangriffes am 11.April 1945 auf das Bahnhofsgelände und den Zug ums Leben kamen oder zu fliehen versuchten, gejagt, eingefangen und anschließend erschossen wurden.
- ein Grabfeld mit 31 namentlich bekannten ausländischen Zwangsarbeitern verschiedener Nationen - meist polnische und sowjetische Staatsbürger aber auch einige Ukrainer, 1 Niederländer und 2 unbekannte französische Kriegsgefangene, Todeszeitraum 1943 - 1946 - sowie einigen deutschen Soldaten.
- ein Grabfeld mit 36 deutschen Soldaten des Ersten und 3 Soldaten des Zweiten Weltkrieges, aus Kriegsgebieten überführt oder im ResLazarett Soltau verstorben.
- ein Grabfeld mit 99 deutschen Soldaten des Zweiten Weltkrieges von Heer, Marine, Luftwaffe und Volkssturm, davon 88 im Kampf um Soltau und umliegende Ortschaften am 16./17. April 1945 gefallen oder wenig später ihren Verwundungen erlegen sowie
- in einem Sammelgrab 31 zivile Opfer - Reichsbahnpersonal sowie Frauen und Kinder -des Luftangriffes auf den Bahnhof Soltau am 11. 04.1945.
Fotos: Volker Fleig 2013
Quellenhinweise & weiterführende Informationen zum Schicksal der hier Ruhenden siehe:
- Kämpfe um Soltau 1945: Ulrich Saft: "Krieg in der Heimat. Das bittere Ende zwischen Weser und Elbe", Walsrode 1988, S. 335ff
- KZ-Opfer:
* KZ-Züge auf der Heidebahn - Das Ende in Soltau
* Mahnmal für die Opfer des nationalsozialistischen Terrors
- Zwangsarbeiter & Displaced Persons: WIKIPEDIA - Lager Wolterdingen
- Kriegsopferzahlen: Auskunft der Stadt Soltau, Frau Marion Knackstedt v. 30.01.2012
- Einen Friedhofsplan der Stadt Soltau mit den eingezeichneten Kriegsgräberstätten finden Sie hier.
Bilder von Soltau, Stadtfriedhof
Karte der Kriegsgräberstätten
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Landesinformation für Deutschland
Kriegsgräberabkommen in Deutschland
Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.