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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Springe - Bennigsen, Gemeindefriedhof

Auf diesem Friedhof sind in einem Gräberfeld insgesamt 26 ZwangsarbeiterInnen bestattet - sowjetische, polnische und tschechische StaatsbürgerInnen.

Fotos: Volker Fleig 2011

Weiterführende Informationen zur Lage der Zwangsarbeiter in der Region Hannover siehe Arbeitskreis Regionalgeschichte, Neustadt a. R.

Bilder von Springe - Bennigsen, Gemeindefriedhof

Wegbeschreibung

Lage:Etwa 10 km nördlich von Toul. Von Toul auf der D 904 bis Menil­la­Tour (11 km), hier rechter Hand zum Dorf Andilly, danach auf der D 10 etwa 3 km zum Friedhof. Dem Wegweiser folgen!Koordinaten: 48°45'18.26"N 5°54'28.51"E

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.