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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Springe - Friedhof Völksener Str.

Auf der Kriegsgräberstätte des Friedhofs Völksener Str. ruhen nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt Opfer von Krieg und Gewalt in 2 Gräberfeldern:
- 15 sowjetische, polnische, serbische und tschechische Zwangsarbeiter/Kriegsgefangene, davon 5 unbekannt
- 54 deutsche Soldaten, gefallen am 8. & 11. April 1945 und Springer Bürgerinnen und Bürger, die beim Luftangriff am 14. März 1945 ums Leben kamen.

Fotos: Volker Fleig 2011

Bilder von Springe - Friedhof Völksener Str.

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.