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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Stade, Alter Garnisonsfriedhof

Auf dem Garnisonsfriedhof ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - in mehreren Gräberfeldern insgesamt 212 Tote beider. Weltkriege und der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft..

Der Stader Garnisonsfriedhof:

1671 stellte die Stadt Stade das Gelände "Am Budenberg" der schwedischen Garnison als militärischen Friedhof zur Verfügung.
Während die Bürger der Stadt bis 1789 – der Einrichtung des kirchlichen Horst-Friedhofs – ihre Toten in und bei den Kirchen begruben, wurden auf dem Garnisonsfriedhof spätestens nach dem Übergang an das Kurfürstentum Hannover neben den Verstorbenen der Garnison auch die Toten der staatlichen Beamtenschaft und ihre Angehörigen beigesetzt.
Seit dem 19. Jahrhundert wurden hier aber auch Opfer mehrerer Kriege bestattet, u.a.:

- Tote der Napoleonischen Kriege 1806–1815
- dänische Kriegsgefangene 1848 und 1864
- französische Kriegsgefangene 1870/71
- deutsche Soldaten des Ersten Weltkrieges, die im Stader Lazarett verstorben waren
- deutsche Soldaten des Zweiten Weltkrieges
- Kriegsgefangene aus Polen, Russland, Frankreich, Italien und anderen Ländern (Erster und Zweiter Weltkrieg)
- zivile Opfer der beiden Luftangriffe auf Stade im April 1945
- Flüchtlinge und Vertriebene aus den ehemaligen deutschen Ostgebieten

Die einzelnen Gräberstätten sind in dem offenen parkähnlichen Gelände leicht zu finden.

Fotos: Volker Fleig 2014

Weiterführende Informationen

- zu diesem Friedhof und seiner Geschichte finden Sie auf der vom Volksbund Niedersachsen im Jahr 2010 aufgestellten Geschichts- & Erinnerungstafel sowie den Pulttafeln zu den einzelnen Gräberfeldern.

- zu Stade im II. Weltkrieg

   * http://stadtgeschichte.museen-stade.de/umbruch/1939-bis-1945/

   * http://de.m.wikipedia.org/wiki/Sokrates_(Bunker)#section_1

   * www.tageblatt.de/main.cfm?DID=1529263

   * www.krieggegenkinder.de/cgi-bin/search.cgi?v=36926

 

 

Bilder von Stade, Alter Garnisonsfriedhof

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.