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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Stadtlohn-Kommunalfriedhof

Durch Luftangriffe am 11., 21. und 22. März 1945 wurde die Stadt zerstört und 249 Einwohner, unter ihnen 99 Frauen und 54 Kinder, getötet. Wegen der ständigen Bedrohung aus der Luft und wegen der näherrückenden Front wurden die Toten gemeinsam bestattet. Sie ruhen in einer großen Sammelgruft. Die zu einer Daueranlage gestaltete Grabstätte wurde am. 01.11.1951 eingeweiht.

Auf dieser Kriegsgräberstätte ruhen 266 deutsche Kriegstote.

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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.