Deutsch

KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Stadtoldendorf, Stadtfriedhof

Auf diesem Friedhof ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 2 Tote des Ersten und 25 Tote des Zweiten Weltkrieges:
- Auf dem Ehrenteil links neben der Kapelle sind 27 deutsche Soldaten und zivile Bürger bestattet, die im Lazaretten, bei Flugzeugabstürzen, bei Bombenangriffen auf Kreiensen und Holzminden sowie während der Kämpfe um Stadtoldendorf am 8. April 1945 gestorben sind.
- 5 weiter Kriegsopfer ruhen in Einzelgräbern in der Friedhofsfläche.

Fotos: Volker Fleig 2012

Weiterführende Informationen zur Zeit des Nationalsozialismus in Bevern
siehe:

- Webseite: www.erinnernsuedniedersachsen/orte

 

Bilder von Stadtoldendorf, Stadtfriedhof

Karte der Kriegsgräberstätten


Auf der Karte anzeigen

Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.