KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln
Stoetze, Gemeindefriedhof
Auf diesem Friedhof ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 9 Tote des Zweiten Weltkrieges und der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft.
Die kleine, sehr gepflegte Anlage im vorderen linken Teil des Friedhofs weist aus die Namen von
- 7 deutschen Soldaten, die während der Endkämpfe 20./21. April 1945 in Stoetze und Hohenzehten gefallen sowie
- 1 ukrainischen und 1 polnischen Zwangsarbeiter, die in Boecke 1943 und 1945 verstorben sind.
Fotos: Volker Fleig 2013
Bilder von Stoetze, Gemeindefriedhof
Karte der Kriegsgräberstätten
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Landesinformation für Deutschland
Kriegsgräberabkommen in Deutschland
Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.