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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Stuhr - Brinkum, Ev. - luth. Friedhof

Auf diesem Friedhof ruhen in einer sehr gepflegten Anlage im vorderen Teil - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 67 meist junge Soldaten der Jahrgänge 1927/28 des SS-PzGrenErsBtl 18 - viele von ihnen blieben unbekannt - und einige Marinesoldaten, die im Zeitraum 14. -16. April 1945 in den Kämpfen um Seckenhausen und Brinkum gefallen sind.

Fotos: Volker Fleig 2012

Weiterführende Informationen & Quellenhinweise

- zum Ablauf der Kämpfe um Seckenhausen und Brinkum aus militärischer Sicht siehe: Ulrich Saft: Krieg in der Heimat – Das bittere Ende zwischen Elbe und Weser, Walsrode 1988, Seite 390 ff

- zum Ablauf der Kämpfe aus Sicht der Ortsbewohner und einzelner Soldaten siehe die
Webseite www.brinkum-in-fahrt/geschichte/kriegsende & www.brinkum-in-fahrt/geschichte/geschichten

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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.