KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln
Stuhr, Ev. - luth. Friedhof
Auf diesem Friedhof ruhen in einer Anlage im vorderen mittleren Teil - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 56 Tote des Zweiten Weltkrieges:
- 53 SS- und Marinesoldaten, die in den schweren Kämpfen um Stuhr am 18. April gefallen sind sowie
- 3 Zivilpersonen, die während der Kampfhandlungen ums Leben kamen.
Quellenhinweis: Ulrich Saft: Krieg in der Heimat – Das bittere Ende zwischen Elbe und Weser, Walsrode 1988, Seite 393 f
Fotos: Volker Fleig 2012
Weiterführende Informationen zu
- den Kämpfen im Raum um Stuhr im April 1945 siehe
* Ulrich Saft: Krieg in der Heimat – Das bittere Ende zwischen Elbe und Weser, Walsrode 1988, Seite 393 f
* Webseite: www.brinkum-in-fahrt/geschichte/kriegsende
zum Zwangsarbeiter- und späterem KZ-Aussenlager Obernheide siehe
* Webseite: www.spurensuche-online.net/obernheide
* Webseite: www.stuhr.de/daten/Spurensuche-Obernheide
* Webseite: KZ - Gedenkstätte Neuengamme -Aussenlager Obernheide
Bilder von Stuhr, Ev. - luth. Friedhof
Karte der Kriegsgräberstätten
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Landesinformation für Deutschland
Kriegsgräberabkommen in Deutschland
Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.