KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln
Suhlendorf, Ev.- luth. Friedhof
Auf diesem Friedhof ruhen in einer kleineren Anlage in der linken hinteren Ecke - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 9 Tote beider Weltkriege und der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft. Im Einzelnen:
- 1 unbekannter russischer Kriegsgefangener des Ersten Weltkrieges, verstorben 1919;
- 2 sowjetische Kriegsgefangene und 1 Kind einer sowjetischen Zwangsarbeiterin, verstorben 1941, 1944 und 1945;
- 2 jugoslawische Kriegsgefangene, verstorben 1941 und nach Kriegsende 1945;
- 1 unbekannter polnischer Staatsbürger, tot aufgefunden am 30.04.1945,
- 1 holländische Zwangsarbeiterin, verstorben nach Kriegsende 1945
- 1 Kind einer holländischen Zwangarbeiterin, verstorben 1945 im Alter von 3 Jahren
Fotos: Volker Fleig 2013
Bilder von Suhlendorf, Ev.- luth. Friedhof
Karte der Kriegsgräberstätten
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Landesinformation für Deutschland
Kriegsgräberabkommen in Deutschland
Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.