KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln
Swisttal-Heimerzheim-Kriegsgräberstätte
Die hier auf dieser besonderen Gräberanlage neben dem Gemeindefriedhof in Heimerzheim bestatteten Kriegstoten verloren bei einem Luftangriff am 03.03.1945 ihr Leben. Unter den Toten befinden sich viele Evakuierte, deren Gemeinden damals zum Kampfgebiet wurden, sowie zwölf Angehörige anderer Nationen.
Auf dieser Kriegsgräberstätte ruhen 193 deutsche Kriegstote.
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Karte der Kriegsgräberstätten
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Landesinformation für Deutschland
Kriegsgräberabkommen in Deutschland
Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.