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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Syke, Jüdischer Friedhof

Auf dem nicht zugänglichen Jüdischen Friedhof am südlichen Ende der Hohestraße ruhen insgesmt 14 unbekannte sowjetische Kriegsgefangene in 2 Massengräbern. Über ihr Schicksal ist nichts weiter bekannt. Eine Informationstafel an der linken Seite der Hohesstraße ca 50m vor dem Friedhof auf einer kleinen Wiese weist auf weitere Einzelheiten hin.

Fotos: Volker Fleig 2012

Bilder von Syke, Jüdischer Friedhof

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.